Betriebliche Altersvorsorge

Das seit dem 01.01.2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformierte die betriebliche Altersversorgung (bAV). Im Zuge dieser gesetzlichen Umstellung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet seinem Arbeitnehmer die Durchführung oder Einrichtung einer Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Sollte er seinen Arbeitnehmer darüber nicht informieren, haftet er diesem gegenüber bereits aus Unterlassung.

Bei einer Entgeltumwandlung sparen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Seit 2019 ist der Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, seine Ersparnisse an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Er muss einen Zuschuss von 15 Prozent in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022.

Schließen Sie Ihre Rentenlücke!

Die Rentenlücke (auch Versorgungslücke) ist die Differenz zwischen dem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das Ihnen derzeit zur Verfügung steht.

Ab dem Renteneintritt im Jahr 2040 werden Sie vermutlich eine Rente beziehen, die gerade einmal bei 40 Prozent ihres ursprünglichen Nettoverdienstes liegt! Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht die gesetzliche Rente also nicht aus. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um eine zusätzliche Vorsorge kümmern. Dafür haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die private Rentenversicherung und die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Die bAV ist für Sie sinnvoll, weil Sie dank der Steuervorteile mehr Geld für die Altersvorsorge einsetzen können. So schließen Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Ihre Rentenlücke besonders bequem.

Sparen Sie doppelt – Steuern und Sozialabgaben

Mit einer Altersversorgung über Ihre Firma sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. So können zum Beispiel bei einer Gehaltsumwandlung 100 Euro monatlich aus dem Bruttoeinkommen in eine Direktversicherung fließen. Weil Sie dabei Steuern und Sozialabgaben sparen, haben Sie tatsächlich nur einen Nettoaufwand von rund 50 Euro.

Tipp: Sie können auch mehr aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen machen. Wenn Sie sie für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwenden, profitieren Sie auch hier von allen Vorzügen und sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Hinweise zum Beispiel: Grenzsteuersatz i.H.v. 30%; Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. zirka 20%. Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und gegebenenfalls anderen Sozialleistungen (zum Beispiel des Eltern­geldes). Steuerabgaben sowie gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden erst im Rentenalter fällig.

Sparen Sie doppelt – Steuern und Sozialabgaben

Eckdaten:
Arbeitnehmer, 35 Jahre (Geburtsdatum: 01.01.1982), Ledig; Steuerklasse I
Rentenbeginn am 01.08.2049 im Alter von 67 Jahren

Sozialabgaben 2017 (AN-Anteile):
Gesetzliche Krankenversicherung: 8,40 %; Gesetzliche Pflegeversicherung: 1,525 %
Deutsche Rentenversicherung: 9,35 %; Arbeitslosenversicherung: 1,50 %

Gehaltsvergleich

Gehalt ohne Entgeldumwandlung Gehalt mit Entgeldumwandlung
Ersparnis
Zu versteuerndes Bruttogehalt 2.500,00 € 2.500,00 €
VWL (AG) 0,00 € 0,00 €
künftige bAV – Entgeldumwandlung
(inkl. VWL-Umwandlung AN-Anteil)
0,00 € 100,00 €
künftige bAV – VWL-Umwandlung (AG) 0,00 € 0,00 €
Lohnsteuer (Klasse I / keine Kinder) 306,17 € 282,25 € 23,92 €
Solidaritätszuschlag 16,84 € 15,52 € 1,32 €
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Beitrag zur gesetzl. Rentenversicherung 233,75 € 224,40 € 9,35 €
Beitrag zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung 37,50 € 36,00 € 1,50 €
Beitrag zur gesetzl. Krankenversicherung 210,00 € 201,60 € 8,40 €
Beitrag zur gesetzl. Pflegeversicherung 38,12 € 36,60 € 1,52 €
Nettogehalt 1.657,62 € 1.603,63 €

Ihr tatsächlicher Nettoaufwand

53,99 €

Ihr Aufwand

Summe Steuer-/SV-Erparnis 46,01 €

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge

(mit einer monatlichen bAV – Entgeldumwandlung von 100,00 €)

Bruttogewinn
garantiert bei einem
Gesamtzinssatz
von 2,75 %*
bei einem
Gesamtzinssatz
von 3,75 %*

Monatliche Bruttorente zum 1.8.2049

113,92 €

232,42 €

283,83 €

Ihr Gewinn

oder Bruttokapitalabfindung einmalig 37.795 € 56.373 € 68.826 €

Hinweis:
Die dargestellten Ergebnisse sind unverbindlich und können trotz sorgfältiger Ermittlung von den konkreten Ergebnissen im Einzelfall abweichen.
Bereits bestehende Betriebsrenten oder andere individuell steuerlich wirksame Reduktionen des zu versteuernden Einkommens sind nicht berücksichtigt.
Von den dargestellten Leistungen können wir lediglich die garantierten Leistungen der Höhe nach vertraglich zusichern.
* Die Leistungen wurden inklusive Bewertungsreserven berechnet und können somit nicht garantiert werden.

Häufige Fragen rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sparen Sie Geld für Ihren Lebensabend an. Sie können sich dabei meist auch Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber einholen. Die Versicherungsbeiträge werden aus Ihrem Bruttogehalt abgeführt, daher sparen Sie in jedem Fall Steuern und Sozialabgaben. Die betriebliche Altersvorsorge ist somit eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, Azubis sowie die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH eine betriebliche Altersvorsorge beanspruchen. Der Arbeitgeber kann sich außerdem bereiterklären, die bAV der Mitarbeiter zu bezuschussen oder einen eigenen Beitrag dazu leisten. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen.

Durch die Steuerspareffekte der Entgeltumwandlung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge in der Regel für jeden Arbeitnehmer. Die Umwandlung von Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung führt dazu, dass Sie Steuern und Sozialabgaben von etwa 50% sparen können. So müssen Sie für 100 Euro Beitrag in der Regel auf gerade einmal 50 Euro netto verzichten.

Die eingezahlten Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse und einen Pensionsfonds sind bis zu 4.848 Euro im Jahr steuerbefreit und bleiben bis 3.048 Euro sozialabgabenfrei. Die Beiträge in eine Unterstützungskasse und eine Pensionszusage sind sogar unbegrenzt steuerfrei.

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich versichert sind, zahlen Sie außerdem auch die Beiträge zur gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Privatversicherte sind hier beitragsfrei.

In der Ansparphase wirkt sich die bAV auf Ihre Steuererklärung über das reduzierte Bruttogehalt aus. Denn wenn Sie berufstätig sind und eine betriebliche Altersvorsorge haben, dann reduzieren die gezahlten Beiträge Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt automatisch. Weitere Angaben und Bescheide brauchen Sie nicht einreichen. Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden erst dann fällig, wenn Ihre Rente beginnt. Die Höhe des zu dann versteuernden Betrages hängt vom Durchführungsweg und vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab.

Die Höchstsumme für Beiträge zur bAV beträgt bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds 4% der Beitrags­bemessungs­grenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 2019 soll einheitliche 8 % der Beitragsbemessungsgrenze eingeführt werden. Sie können zusätzlich weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen (außer Sie haben einen pauschal versteuerten Vertrag vor 2005 abgeschlossen). Einzahlungen in eine Unterstützungskasse oder eine Pensionszusage sind sogar unbegrenzt steuerfrei.

Wenn Sie als Angestellter in der Ansparphase so lange Zeit krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. In dieser Phase ist die Beitragszahlung eingestellt. Ihr späterer Versorgungsanspruch reduziert sich entsprechend. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können die Versicherung beitragsfrei stellen. Oder Sie bezahlen die Beiträge aus eigener Tasche weiter. Bitte beachten Sie, dass für private Beitragszahlungen steuerliche Besonderheiten gelten.