Betriebliche Altersvorsorge
Das seit dem 01.01.2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformierte die betriebliche Altersversorgung (bAV). Im Zuge dieser gesetzlichen Umstellung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet seinem Arbeitnehmer die Durchführung oder Einrichtung einer Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Sollte er seinen Arbeitnehmer darüber nicht informieren, haftet er diesem gegenüber bereits aus Unterlassung.
Bei einer Entgeltumwandlung sparen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Seit 2019 ist der Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, seine Ersparnisse an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Er muss einen Zuschuss von 15 Prozent in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022.
Schließen Sie Ihre Rentenlücke!
Die Rentenlücke (auch Versorgungslücke) ist die Differenz zwischen dem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das Ihnen derzeit zur Verfügung steht.
Ab dem Renteneintritt im Jahr 2040 werden Sie vermutlich eine Rente beziehen, die gerade einmal bei 40 Prozent ihres ursprünglichen Nettoverdienstes liegt! Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht die gesetzliche Rente also nicht aus. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um eine zusätzliche Vorsorge kümmern. Dafür haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die private Rentenversicherung und die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Die bAV ist für Sie sinnvoll, weil Sie dank der Steuervorteile mehr Geld für die Altersvorsorge einsetzen können. So schließen Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Ihre Rentenlücke besonders bequem.
Sparen Sie doppelt – Steuern und Sozialabgaben
Mit einer Altersversorgung über Ihre Firma sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. So können zum Beispiel bei einer Gehaltsumwandlung 100 Euro monatlich aus dem Bruttoeinkommen in eine Direktversicherung fließen. Weil Sie dabei Steuern und Sozialabgaben sparen, haben Sie tatsächlich nur einen Nettoaufwand von rund 50 Euro.
Tipp: Sie können auch mehr aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen machen. Wenn Sie sie für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwenden, profitieren Sie auch hier von allen Vorzügen und sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Hinweise zum Beispiel: Grenzsteuersatz i.H.v. 30%; Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. zirka 20%. Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und gegebenenfalls anderen Sozialleistungen (zum Beispiel des Elterngeldes). Steuerabgaben sowie gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden erst im Rentenalter fällig.